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Ägypten
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja/1 | Ja/2 | Nein | | Österreich | Ja | Ja | Nein | | Schweiz | Ja | Ja | Nein | | Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. [1] Staatsbürger von Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch Anmerkung [2]). Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Reisepaß, einem Personalausweis oder mit einem eigenem Kinderausweis mit Lichtbild oder mit einem Eintrag im Paß der Eltern (ab 3 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) einreisen.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepaß reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepaß reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepaß);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
Transit: Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung: (a) [2] Derzeit können deutsche, österreichische, schweizer, türkische und viele andere Staatsbürger ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 20 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen. (b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.
Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Visagebühren:
Deutschland:
Touristenvisum: 20 € (ein- und mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 25 € (ein- und mehrmalige Einreise). Transitvisum: 30 € (einfache Durchreise), 35 € (mehrfache Durchreise).
Österreich:
Touristenvisum: 30 € (einmalige Einreise), 35 € (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 55 € (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 30 € (einfache Durchreise), 35 € (mehrfache Durchreise).
Schweiz:
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 67 CHF (einmalige Einreise), 103 CHF (mehrmalige Einreise).
Staatsbürger aller anderen Länder: Touristenvisum: 20-40 €. Geschäftsvisum: 40-160 €, je nach Nationalität.
Gültigkeitsdauer: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einmonatigen Aufenthalt (einfache/mehrmalige Einreise). Verlängerung im Land ist möglich.
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen: (a) 1 Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. (f) Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit: Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich.
Einreise mit Haustieren:
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muß es für maximal 15 Tage in Quarantäne.
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